Belego

Unterschrift nötig? Der Finger reicht.

Ohne Unterschrift des Gastgebers kein Abzug – aber der Kugelschreiber hat ausgedient: Belego erfasst die Signatur digital und eIDAS-konform, direkt auf dem Display.

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Warum die Unterschrift auf dem Bewirtungsbeleg Pflicht ist

Der Bewirtungsbeleg ist ein Eigenbeleg: Der Steuerpflichtige versichert damit selbst, dass Anlass, Teilnehmer und Beträge stimmen. Genau deshalb verlangt die Finanzverwaltung die Unterschrift des Bewirtenden – sie macht aus einer losen Notiz eine verbindliche Erklärung. Ein nicht unterschriebener Beleg gilt als unvollständig, und die Betriebsprüfung darf den Abzug der Bewirtungskosten dafür streichen.

Unterschreiben muss die bewirtende Person, also der Gastgeber – nicht der Kellner, nicht die Buchhaltung, nicht die Assistenz. Bei mehreren gastgebenden Kollegen genügt die Unterschrift desjenigen, der die Bewirtung verantwortet hat. Das gilt unabhängig davon, ob am Ende die Firma oder der Mitarbeiter selbst die Rechnung bezahlt hat.

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Digital unterschreiben: erlaubt und anerkannt

Lange galt der handschriftliche Namenszug auf Papier als gesetzt. Inzwischen hat die Finanzverwaltung ausdrücklich klargestellt, dass ein vollständig digital erstellter Bewirtungsbeleg zulässig ist – die Unterschrift kann elektronisch geleistet werden. Damit gibt es keinen steuerlichen Grund mehr, Belege auszudrucken, zu unterschreiben und wieder einzuscannen.

Belego erfasst die Unterschrift direkt auf dem Display – am Smartphone mit dem Finger, am Rechner mit der Maus – und speichert sie eIDAS-konform nach Art. 25(1) der Verordnung: Einer elektronischen Signatur darf die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch vorliegt. Die Signatur wird untrennbar mit dem Beleg verbunden und im unveränderbaren Archiv abgelegt.

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Wann unterschrieben werden sollte

Die Unterschrift gehört zur zeitnahen Dokumentation: Idealerweise signieren Sie unmittelbar nach dem Essen, sobald der Beleg-Entwurf fertig ist. Wer Belege wochenlang unsigniert sammelt, schafft dieselbe Angriffsfläche wie bei komplett fehlenden Angaben – die Aufzeichnung wirkt nachgeschoben.

Mit Belego ist das kein Aufwand: Der Beleg entsteht ohnehin in unter einer Minute am Tisch – Rechnung fotografieren, Anlass und Teilnehmer antippen, mit dem Finger signieren. Der Zeitstempel im Archiv dokumentiert die zeitnahe Erstellung gleich mit. Wer viel unterwegs ist, macht daraus am besten eine feste Routine: noch im Lokal signieren, dann ist die Abrechnung am Ende der Woche nur noch ein Knopfdruck.

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Unterschrift im Team-Workflow

In Unternehmen unterschreibt der Gastgeber, aber geprüft wird zentral: Der Freigabe-Workflow legt jeden signierten Beleg HR oder der Buchhaltung vor. Fehlt die Unterschrift, meldet die Plausibilitätsprüfung das bereits vor dem Einreichen – zusammen mit anderen fehlenden Pflichtangaben wie Anlass oder Teilnehmerliste. So erreicht die Buchhaltung kein einziger Beleg ohne gültige Signatur.

Nach der Freigabe bleibt der signierte Beleg Ende-zu-Ende verschlüsselt im GoBD-Archiv Ihres Unternehmens und geht auf Wunsch per DATEV-Export an die Kanzlei. Die Unterschrift reist als Teil des PDF mit – niemand muss mehr Zettel durchs Büro tragen, um einen Namenszug einzuholen.

Häufige Fragen

Wer muss den Bewirtungsbeleg unterschreiben?

Der Bewirtende, also die gastgebende Person, die die Bewirtung verantwortet. Die Unterschrift macht den Eigenbeleg zur verbindlichen Erklärung gegenüber dem Finanzamt.

Ist eine digitale Unterschrift auf dem Bewirtungsbeleg gültig?

Ja. Die Finanzverwaltung erkennt vollständig digital erstellte und elektronisch signierte Bewirtungsbelege an. Belego erfasst die Signatur eIDAS-konform nach Art. 25(1) und verbindet sie fest mit dem Beleg.

Was passiert, wenn die Unterschrift fehlt?

Der Beleg ist unvollständig, und das Finanzamt kann den gesamten Betriebsausgabenabzug versagen. Belego warnt deshalb vor dem Ablegen, wenn noch keine Signatur vorliegt.

Muss ich für die digitale Unterschrift etwas installieren?

Nein. Sie signieren direkt im Browser – am Handy mit dem Finger, am Desktop mit der Maus. Es braucht weder Stift-Hardware noch Zusatzsoftware.

Kann die Assistenz für den Chef unterschreiben?

Nein, die Unterschrift muss vom Bewirtenden selbst stammen. Die Assistenz kann den Beleg aber komplett vorbereiten; signiert wird dann in Sekunden am eigenen Gerät.